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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschmie.de
§1 Tiere, die das Gelände von „Die Hundeprofis-
§2 Für verursachte Schäden des mitgebrachten Tieres haftet allein der Halter.
§3 Der Trainer ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn er handelt grob fahrlässig.
§4 Auf dem gesamten Gelände gilt die Leinenpflicht, die Leinen werden nur auf Anweisung entfernt.
§5 Die Teilnahme an Kursen oder Seminaren setzt eine generelle Verträglichkeit zu Artgenossen voraus. Problemverhalten, Aggressionsverhalten wird nur in Einzelstunden bearbeitet.
§6 Der Vertrag ist mit der Entgegennahme der Anmeldung, welche keine bestimmte Form bedarf entstanden und somit bindend.
§7 Vor Kursbeginn, spätestens bei der ersten Trainingseinheit ist die gesamte Kursgebühr fällig. Dies gilt ebenfalls bei nicht regelmäßiger Teilnahme oder bei vorzeitigem Abbruch des Kurses und schließt eine Belegung durch Einzelstunden aus. Es wird in den Kursen eine wöchentliche, in den VIP-
§8 Der Teilnehmer hat ein Nichterscheinen spätestens 48 Stunden vor Trainingsbeginn mitzuteilen, andernfalls gilt er als unentschuldigt fehlend. Zweifaches unentschuldigtes Fehlen zieht den Ausschluß aus dem Kurs nach sich, ohne Rückerstattung der Kursgebühr. Eine Belegung durch Einzelstunden ist ausgeschlossen.
§9 Bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl behält sich die Hundeschmie.de vor, die Kurse nach Absprache mit den angemeldeten Teilnehmern abzusagen oder zeitlich zu verschieben.
§10 Die Hundeschmie.de behält sich das Recht vor, bei erheblichen Störungen oder Widersetzungen der Anweisungen des Kursleiters durch den Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten.
§11 Bei Ausfall des Trainers werden die Trainingseinheiten nachgeholt.
§12 Zwei beißende Hunde werden nur vom Trainer getrennt.
§13 Die Geräte auf dem Gelände der „Die Hundeprofis-
§14 Auch während der Freilauf-
§15 Die Hinterlassenschaften der Hunde sind auf dem Trainingsgelände sofort und unaufgefordert zu entfernen.
§16 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§17 Hündinnen sind während ihrer Läufigkeit vom Training ausgeschlossen, Fehlstunden werden nicht erstattet
Der Gerichtsstand ist Lippstadt.